ACTAGON S.A. verfügt über alle erforderlichen Genehmigungen. Dazu gehören insbesondere die
Genehmigungen, die vom Umweltamt (Administration de l'Environnement) erteilt werden.
Neben den anderen Datenträgern wie z.B. Mikrofilme, Disketten, Magnetkassetten, usw. wurde 1994 auch Papier in den Abfallkatalog aufgenommen. Dadurch sind für alle Dienstleister, die bei ihren Kunden Datenträger in Papierform abnehmen, lagern und vernichten, spezielle Genehmigungen erforderlich. Desweiteren schreibt das Umweltgesetz vor, daß alle Unternehmen betreffend der Entsorgung ihrer Akten und sonstigen Datenträger mit einer Firma zusammenarbeiten müssen, die im Besitz der notwendigen Genehmigungen ist.
bestehend aus:
(Die Betriebsgenehmigung der Klasse 1 berechtigt den Entsorger Abfälle in seinem Betrieb zu verarbeiten. Dabei muß in der Genehmigung auch die Tätigkeit Akten- und Datenvernichtung und Papierrecycling angegeben sein.)
Gemäß der luxemburgischen Gesetzgebung sind alle größeren Unternehmen dazu verpflichtet eine Abfallbilanz zu erstellen. In dieser Abfallbilanz sind alle Entsorgungsfirmen, die in den Unternehmen die anfallenden Abfälle (inklusive Papier) abnehmen, mit den entsprechenden Genehmigungsnummern anzugeben. Jedes Unternehmen, welches mit einem Entsorger zusammenarbeitet, welcher nicht in Besitz der vorstehenden Genehmigungen ist, verhält sich gesetzeswidrig.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.aev.public.lu