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ACTAGON - Genehmigungen

ACTAGON S.A. verfügt über alle erforderlichen Genehmigungen. Dazu gehören insbesondere die Genehmigungen, die vom Umweltamt (Administration de l'Environnement) erteilt werden.

Neben den anderen Datenträgern wie z.B. Mikrofilme, Disketten, Magnetkassetten, usw. wurde 1994 auch Papier in den Abfallkatalog aufgenommen. Dadurch sind für alle Dienstleister, die bei ihren Kunden Datenträger in Papierform abnehmen, lagern und vernichten, spezielle Genehmigungen erforderlich. Desweiteren schreibt das Umweltgesetz vor, daß alle Unternehmen betreffend der Entsorgung ihrer Akten und sonstigen Datenträger mit einer Firma zusammenarbeiten müssen, die im Besitz der notwendigen Genehmigungen ist.

ACTAGON S.A. hat die folgenden Genehmigungen:

  • Sammel- und Transportgenehmigung für Abfälle T/89/16-1
  • Autorisation de ramassage et de transport de déchets T/89/16-1
    (Diese Genehmigung berechtigt den Entsorger Abfälle bei seinen Kunden einzusammeln und abzutransportieren. Dabei muß Papier als Abfallart in der Genehmigung enthalten sein.)
  • Vermittlergenehmigung für Abfälle V/33/16-1
  • Autorisation spécifique pour des établissements ou entreprises qui veillent a l'élimination ou a la valorisation des déchets pour le compte de tiersV/33/16-1
    (Diese Genehmigung berechtigt den Entsorger Abfälle in seinem Betrieb zu lagern und unverarbeitet der Wiederverwertung zuzuführen. Dabei muß Papier als Abfallart in der Genehmigung enthalten sein.)
  • Händlergenehmigung für Abfälle H/47/16-1
  • Autorisation négoce de déchets H/47/16-1
    (Diese Genehmigung berechtigt den Entsorger mit Abfällen zu handeln.)

BETRIEBSGENEHMIGUNG KLASSE 1

AUTORISATION D'EXPLOITATION CLASSE 1

bestehend aus:

  • a) Erlaß des Umweltministeriums 1/02/0022 / Arreté du Ministere de l'Environnement 1/02/0022
  • b) Abfallrechtliche Genehmigung 02/PT/02 / Autorisation légale relative aux déchets 02/PT/02
  • c) Ministerium für Arbeit 1/2002/022/43002/119 (102) / Ministere du Travail et de l'Emploi 1/2002/022/43002/119 (102)

(Die Betriebsgenehmigung der Klasse 1 berechtigt den Entsorger Abfälle in seinem Betrieb zu verarbeiten. Dabei muß in der Genehmigung auch die Tätigkeit Akten- und Datenvernichtung und Papierrecycling angegeben sein.)

Gemäß der luxemburgischen Gesetzgebung sind alle größeren Unternehmen dazu verpflichtet eine Abfallbilanz zu erstellen. In dieser Abfallbilanz sind alle Entsorgungsfirmen, die in den Unternehmen die anfallenden Abfälle (inklusive Papier) abnehmen, mit den entsprechenden Genehmigungsnummern anzugeben. Jedes Unternehmen, welches mit einem Entsorger zusammenarbeitet, welcher nicht in Besitz der vorstehenden Genehmigungen ist, verhält sich gesetzeswidrig.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.aev.public.lu