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ACTAGON - PSF / CSSF

ACTAGON S.A. ist als Dienstleister für den Finanzsektor zugelassen

Aufgrund von Änderungen des Gesetzes betreffend den Finanzsektor dürfen seit dem 1.4.2004 Unternehmen, welche dem Finanzsektor angehören, z.B. Banken, Kreditinstitute, usw. nur noch mit einem für den Finanzsektor zugelassenen Dienstleister zusammenarbeiten. Dies gilt auch für den Bereich der Akten- und Datenvernichtung und der externen Archivierung von Akten.

Seit dem 10.8.2004 ist ACTAGON S.A. als Dienstleister für den Finanzsektor gemäß Art. 29-1 des geänderten Gesetzes vom 5.4.1993 betreffend den Finanzsektor zugelassen und hat den Status PSF (Professionnel du secteur financier).

Weitere Informationen finden Sie unter: www.cssf.lu